Sorgfältige Behandlungspflege
Im Dienste der Lebensqualität
Der Begriff Behandlungspflege steht für jene medizinischen Leistungen, die im Vorwege von der behandelnden Arztpraxis verordnet worden sind. Eine Behandlungspflege findet im häuslichen Umfeld statt. Das jeweils individuell zusammengestellte Leistungspaket unterstützt und fördert eine pflegebedürftige Person dabei, den Heilungsprozess in Gang zu setzen beziehungsweise zu beschleunigen, Beschwerden zu lindern und Symptome einzudämmen oder aber einer fortschreitenden Krankheit Einhalt zu gebieten. Eine wirkungsvolle medizinische Behandlungspflege setzt grundsätzlich eine sorgfältige Vorbereitung voraus und bedarf einer sachgerechten Durchführung durch professionelle Hand. Ein Pflegegrad ist im Fall einer Behandlungspflege hingegen nicht notwendig. Unverzichtbar ist jedoch, dass die Leistungen einer Pflegebehandlung durch Fachkräfte übernommen werden, die bei den Krankenkassen registriert sind – so wie wir.

Bereiche der Behandlungspflege
Das Risiko einer Erkrankung oder eines Unfalls gehört leider zum Leben dazu. Und so unterschiedlich wie Menschen auf eine gesundheitliche Ausnahmesituation reagieren oder mit ihr zurechtkommen, so unterschiedlich sind die Maßnahmen einer medizinischen oder pflegerischen Behandlung. Als Pflegedienst übernehmen wir für Sie somit Pflegeleistungen aus einem besonders breit gefächerten und zudem flexibel kombinierbaren Angebot – von A wie Augentropfen bis Z wie Zuckerwerte. Unsere Aufgabe lautet, Ihre Lebensqualität so rasch und so nachhaltig wie möglich wiederherzustellen.
Diabetes ist eine ernste Erkrankung, mit der man heute unter Berücksichtigung der jeweiligen Medikamentierung und Diät in der Regel sehr gut leben kann. Ist eine Insulin-Zufuhr vonnöten, die anhand regelmäßig gemessener Blutzuckerwerte und der Nährwerte konsumierter Speisen exakt zu errechnen sind, sehen sich manche Patientinnen und Patienten überfordert. Das ist nur allzu verständlich, erlaubt eine Krankheit wie diese doch keine Nachlässigkeit. Stellt die jeweilige Facharztpraxis eine entsprechende Verordnung aus, übernehmen wir gerne für Sie Ihr persönliches Blutzucker-Monitoring sowie die Berechnung und gegebenenfalls Verabreichung der Insulin-Dosis.
Führt eine Erkrankung, die Rehabilitationsphase nach einer Operation oder einem Unfall zu einer vorübergehend eingeschränkten Mobilität einer Patientin oder eines Patienten, fließt auch die Übernahme von Grundpflege-Elementen oder hauswirtschaftlichen Leistungen in die Behandlungspflege mit ein. Die Zeitspanne der beeinträchtigten Beweglichkeit ist in diesem Zusammenhang auf maximal ein halbes Jahr befristet. Die während dieser Zeit notwendigen Hilfsmaßnahmen können ebenfalls über die ärztliche Verordnung bei der Krankenkasse abgerufen werden. Wir beraten Sie gerne ausführlich und helfen Ihnen selbstverständlich auch bei den Formalitäten.
Nachdem Ihnen Ihre Ärztin oder Ihr Arzt eine Verordnung über konkrete medizinische Leistungen ausgestellt hat, wenden Sie sich an den Pflegeanbieter Ihres Vertrauens. Das Team des D. u. A. Pflegedienstes steht Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite, plant die verordnete Versorgung und kümmert sich um die Antragsstellung beziehungsweise Kostenklärung mit Ihrer Krankenkasse. Diese trägt sämtliche Kosten Ihrer Behandlungspflege. Ein Pflegegrad ist bei der Beantragung einer Behandlungspflege nicht relevant.
Wir sind für Sie da!
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gerne!
Sie wünschen sich Unterstützung im Alltag oder eine zuverlässige, liebevolle Fachkraft, die Sie in Ihrem häuslichen Umfeld mit den für Sie erforderlichen Pflegemaßnahmen versorgt? Oder Sie möchten sich als Angehörige oder Angehöriger einer Person mit Pflegebedarf darüber informieren, welche Optionen bestehen? Wir beraten Sie gerne persönlich und unverbindlich. Tel.: 04321-75 74 110