37,3 Gespräche

Sicherheit durch Pflegeberatung

Der Paragraph 37,3 aus dem Sozialgesetzbuch (SGB), der Namensgeber der 37,3 Gespräche ist, sieht professionelle Pflegeberatungen vor. Pflegegeldempfängerinnen und -empfänger sind demnach durch die Pflegekassen dazu verpflichtet, regelmäßige Beratungen durch ausgebildete Pflegefachkräfte in Anspruch zu nehmen. Diese gesetzlich geregelte Maßnahme dient nicht einer bevormundenden Kontrolle pflegender Angehöriger, geschweige denn Pflege in Anspruch nehmender Personen. 37,3 Gespräche stellen vielmehr sicher, dass die richtige Pflegestufe festgelegt wurde und die Versorgungslage den jeweiligen Anforderungen angemessen ist.

So lässt sich Optimierungspotenzial ermitteln und zeitnah darauf reagieren. In unserem Team arbeiten dafür eigens ausgebildete Fachkräfte, die sich dieser Aufgabe mit aller Gewissenhaftigkeit annehmen.

37,3 Gespräche

Pflichtübung mit großem Chancenpotenzial

Die Informationen, die die Pflegekasse an Pflegeempfängerinnen und -empfänger sowie an deren Angehörige übermittelt, sind nicht selten lückenhaft und geben zu wenig Aufschluss darüber, welche Maßnahmenvielfalt infrage kommt. Das führt immer wieder dazu, dass sinnvolle Leistungen aus den Bereichen Grundpflege oder Behandlungspflege sowie darüber hinausgehende Individualangebote ungenutzt bleiben. Schulungen für pflegende Angehörige sind ein gutes Beispiel dafür, bieten sie doch Vorteile für alle Beteiligten, sofern einem diese Möglichkeit überhaupt bewusst gemacht wird. Sehen Sie also die wiederkehrenden 37,3 Gespräche als willkommene Gelegenheit, die aktuelle Pflegesituation auf den Prüfstand zu stellen, im Bedarfsfall zeitnah nachjustieren zu können.

Turnus und Ablauf von 37,3 Gesprächen

Ihre Pflegekasse informiert Sie schriftlich darüber, ob, wann und in welcher Regelmäßigkeit Sie sich von einer zugelassenen Pflegefachkraft beraten zu lassen haben. So ein Beratungsbesuch kann beispielsweise im viertel- oder halbjährlichen Turnus zu absolvieren sein. Diese Gespräche beinhalten Beratung und Unterstützung sowohl der Pflegeperson als auch der oder des Pflegebedürftigen. Im Zentrum stehen dabei unter anderem Hilfsmittel, Dienstleistungen der Pflegekasse sowie infrage kommende Kursangebote. Die beratende Fachkraft erstellt ein Ergebnisprotokoll und übermittelt dieses an die Pflegekasse. Die anfallenden Beratungskosten trägt die zuständige Pflegekasse vollständig.

Pflegetrainings für Angehörige

Im Zuge eines 37,3 Gesprächs wird gegebenenfalls deutlich, ob Maßnahmen ergänzt oder angepasst werden können beziehungsweise müssen. Eine Schulung wahrzunehmen, sofern sich diese im individuellen Zusammenhang anbietet, dient dabei sowohl der zu pflegenden Person als auch den pflegenden Angehörigen. Professionelle Pflegeteams wie das unsere verlieren trotz jeder noch so routinierten Vorgehensweise nicht den Blick dafür, was bestimmte Pflegemaßnahmen einem Menschen abverlangen. Treffsichere Tipps und Tricks vom Profi sorgen dafür, dass sich auch für pflegende Angehörige auf allen Ebenen eine Routine einspielt, die den Pflegealltag nicht nur erleichtern, sondern auch bereichern können. Wir informieren Sie gerne über unsere Schulungsangebote.

Wir sind für Sie da!

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gerne!

Sie wünschen sich Unterstützung im Alltag oder eine zuverlässige, liebevolle Fachkraft, die Sie in Ihrem häuslichen Umfeld mit den für Sie erforderlichen Pflegemaßnahmen versorgt? Oder Sie möchten sich als Angehörige oder Angehöriger einer Person mit Pflegebedarf darüber informieren, welche Optionen bestehen? Wir beraten Sie gerne persönlich und unverbindlich. Tel.: 04321-75 74 110